Ausbildungsinhalte in der Ausbildung zum Friseur

Der Rahmenlerhrplan der Ausbildung zum Friseur deckt vieles ab, was ein gelernter Friseur später einmal beherrschen muss. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in drei Abschnitte (A, B und C).

In Abschnitt A geht es gewissermaßen um das tragende, handwerkliche und betriebliche Grundwissen. Dort geht es um den Erwerb der gemeinsamen berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Man erlernt das Kundenmanagement. Dies umfasst sowohl kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln als auch das Betreuen, Beraten und Verkaufen. Natürlich werden auch die handwerklichen Grundlagen vermittelt. Unter dem Themenpunkt “Friseur-Dienstleistungen“ wird das Wesentliche gelehrt. Man lernt alles über die Pflege des Haares und der Kopfhaut, über das Haarschneiden, die Gestaltung von Frisuren sowie über dauerhaftes Umformen und farbverändernde Haarbehandlungen. Aber auch Pflegemaßnahmen abseits der Kopfhaut und der Haare werden in Abschnitt A des Rahmenlehrplans abgedeckt. Dekorative Kosmetik und Maniküre werden den angehenden Friseuren ebenfalls nahe gebracht. Auch in puncto Betriebsorganisation umfasst die Ausbildung in Abschnitt A so einiges. Es werden Betriebs- und Arbeitsabläufe, das Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen, Maßnahmen zum Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene im Arbeitsalltag vermittelt. Dazu kommen noch Lerninhalte wie Qualitätssicherung, Arbeiten im Team und Informations- und Kommunikationssysteme. Zu guter Letzt gehört noch der Punkt Marketing zu Abschnitt A. Es werden Dinge wie Werbung, Präsentation und Preisgestaltung sowie Kundenbindung behandelt.

In Abschnitt B werden die erworbenen Kenntnisse (insbesondere die handwerklichen) noch weiter vertieft. Offiziell lautet die Definition für die Lerninhalte in Abschnitt B wie folgt: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten. Dabei wird inhaltlich auf Abschnitt A aufgebaut und es werden auch mögliche Spezialisierungen aufgezeigt, auf die man später im Beruf schwerpunktmäßig setzen kann. So werden Kenntnisse der pflegenden Kosmetik und Visagistik vermittelt. Dies sind zum Beispiel auch wichtige Dinge, um die ein Maskenbildner wissen muss. In puncto Nagelpflege werden Nageldesign und -modellage vermittelt. Und natürlich kommen auch die Haare, bei Lerneinheiten wie Haarersatz, Coloration und Langhaarfrisuren, buchstäblich nicht zu kurz.

Abschnitt C dient dann letztlich (laut Definition) der Erarbeitung integrativer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Dabei werden jene Dinge vermittelt, die die Arbeit eines Friseurs nur stellenweise direkt betreffen, aber um die man als Friseur auf jeden Fall wissen sollte. Vermittelt werden Dinge wie Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Außerdem geht es um den Erwerb von Kenntnissen bezüglich des Aufbaus und der Organisation des Ausbildungsbetriebes.

Ausbildungsbetriebe gibt es natürlich so einige. Fragen kostet nichts. Auch nicht bei den folgenden Adressen:

Die Gesellenprüfung erfolgt für die Ausbildung zum Friseur übrigens in zwei Teilen. Der erste Teil der Gesellenprüfung erfolgt Mitte des zweiten Lehrjahrs. Gewissermaßen handelt es sich dabei um eine Zwischenprüfung. Das Ergebnis dieser ersten Gesellenprüfung fließt zu 25 % in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Die anderen 75 % kommen durch die zweite Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit zustande.